Zollrechtliche Vereinfachung: Die HUBER SE ist "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" (AEO C)
Deutschland
Seit September 2011 ist die HUBER SE offiziell als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (Authorised Economic Operator, AEO) der Europäischen Union für Zollrechtliche Vereinfachung (AEO C) zertifiziert. Damit können wir für unsere Kunden innerhalb der EU alle Zollformalitäten ab sofort noch effizienter abwickeln und internationale Supply Chains sicherer gestalten.
Die Zuerkennung dieses Status ist an umfangreiche Bedingungen des Zollkodex der Europäische Union geknüpft und in europäisches Recht umgesetzt. Diese fordern unter anderem Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit sowie die Erfüllung einschlägiger Rechts- und Sicherheitsvorschriften.
Die AEO-Zertifikate sind ein Gütesiegel für einen verlässlichen Geschäftspartner. HUBER erfüllt deren Vorgaben mit organisatorischen Vorkehrungen im Unternehmen prinzipiell bereits seit Jahren, um systematisch die Einhaltung von Normen soweit wie möglich zu garantieren. Dies beinhaltet einerseits vorsorgliche Maßnahmen, wie die Aufklärung von betroffenen Mitarbeitern und andererseits die Überwachung von relevanten unternehmensinternen Vorgängen. Nun sind die eigenen Qualitätsstandards mit dem neuen Zertifikat auch formal belegt.
Ziel ist es, dieses Zertifikat zukünftig noch um die Stufe „Sicherheit“ (AEO F) zu erweitern.
AEO-Zertifikat der HUBER SE: | |
Zertifikat Nr.: Gültig seit: Ausgestellt von: | DE AEOC 111739 20.09.2011 Hauptzollamt Regensburg |